top of page
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
BenYou Bikes
Inhaber Herr Younes Benali
Tel.: +49 89 45351669
E-Mail: info@benyoubikes.de
USt-IdNr.: DE368735650
​
​
-
Geltungsbereich
​
-
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über den Verkauf und Ankauf von Fahrrädern, den Verkauf und Ankauf von Fahrradzubehör, Reparatur- und Serviceleistungen sowie den Verleih / Test von Fahrrädern zwischen BenYou Bikes, Inhaber Herr Younes Benali, Elisabethstraße 39, 80796 München (nachfolgend „Anbieter“) und seinen Kunden (nachfolgenden „Kunde“) (Anbieter und Kunde gemeinsam nachfolgend „Parteien“).
-
Abweichende, ergänzende oder sonstige Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung vor Vertragsschluss ausdrücklich und unbedingt schriftlich zu.
-
Verbraucher im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 des Bürgerlichen Gesetzbuchs – BGB).
2. Vertragsschluss
​
-
Warenanpreisungen des Anbieters sind stets freibleibend und unverbindlich. Dies gilt sowohl für im Ladengeschäft des Anbieters ausgestellte Waren als auch für auf der Internetseite des Anbieters (https://www.benyoubikes.de) dargestellte Waren und Reparatur- / Serviceleistungen.
-
Ein Vertrag zwischen den Parteien kommt ausschließlich zustande durch Annahme (§ 147 BGB) eines vonseiten des Kunden gegenüber dem Anbieter – in der Regel im Ladengeschäft des Anbieters – abgegebenen Angebots (§ 145 BGB). Reagiert der Anbieter auf ein Angebot des Kunden innerhalb von einer Woche nicht, so gilt dieses als abgelehnt.
3. Verkauf von Fahrrädern sowie von Fahrradzubehör
-
Gebrauchte Fahrräder und gebrauchtes Fahrradzubehör wird unter Berücksichtigung des jeweiligen Zustands verkauft. Bei Verkauf an Verbraucher wird die gesetzliche Gewährleistungsfrist auf ein Jahr beschränkt. Bei Verkauf an Unternehmer ist die Sachmängelhaftung ausgeschlossen.
-
Der Verkauf von neuen Fahrrädern und neuem Fahrradzubehör erfolgt unter Anwendung der hierfür geltenden, gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
-
Der Anbieter behält sich das Eigentum an den von ihm verkauften Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor (§ 449 BGB).
-
Angaben des Anbieters zu technischen Merkmalen oder Ausstattung stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar, es sei denn, dies ist ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart.
-
Umtausch / Rückgabe von gekauften Fahrrädern und von Fahrradzubehör erfolgt nur im vollständig unbeschädigten Zustand und auf Kulanz des Anbieters. Für den Fall eines Umtauschs / der Rückgabe stellt der Anbieter einen Gutschein über den Kaufpreis aus oder verrechnet den Kaufpreis – sofern von dem Kunden gewünscht – unmittelbar mit einem passenden Ersatzartikel.
4. Ankauf von Fahrrädern sowie von Fahrradzubehör
-
Der Anbieter kauft Fahrräder und Fahrradzubehör von dem Kunden ausschließlich nach vorheriger Begutachtung an.
-
Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrrad / das Fahrradzubehör vollständig vorzuzeigen und wahrheitsgemäße Angaben zum Zustand, dem Vorbesitz / der Herkunft und eventuell vorhandenen Schäden zu machen.
-
Der Anbieter behält sich vor, Fahrräder / Fahrradzubehör ohne Angabe von Gründen nicht anzukaufen. Für einen etwaigen Vertragsschluss gilt Ziff. II. 2. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend.
-
Mit Abschluss eines Vertrags über den Ankauf eines Fahrrads / von Fahrradzubehör erklärt der Kunde, dass er rechtmäßiger Eigentümer des Fahrrads / des Fahrradzubehörs oder sonst zum Verkauf berechtigt ist, das Fahrrad / das Fahrradzubehör frei von Rechten Dritter (z. B. Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung, Diebstahlmeldung) ist und ihm keine Umstände bekannt sind, die den Wert des Fahrrads / des Fahrradzubehörs erheblich beeinträchtigen könnten.
-
Der Anbieter ist berechtigt, einen Eigentumsnachweis (z. B. Originalrechnung oder ursprünglichen Kaufvertrag) oder eine schriftliche Erklärung zur Herkunft des Fahrrads / des Fahrradzubehörs zu verlangen.
-
Wird das Fahrrad / das Fahrradzubehör innerhalb von 12 Monaten nach dem Ankauf als gestohlen gemeldet oder es stellt sich heraus, dass der Kunde nicht zum Verkauf berechtigt war, behält sich der Anbieter Regressansprüche gegenüber dem Kunden vor. Etwaige hiermit verbundene Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.
-
Die Auszahlung des Ankaufspreises durch den Anbieter erfolgt in der Regel sofort in bar oder durch Überweisung, spätestens jedoch innerhalb von sieben Werktagen nach Abschluss des Vertrags über den Ankauf.
-
Der Anbieter übernimmt keine Haftung für nicht deklarierte Schäden oder versteckte Mängel am angekauften Fahrrad / Fahrradzubehör – dies gilt insbesondere bei Betrug oder arglistiger Täuschung durch den Verkäufer.
5. Terminbuchung; Reparatur- und Serviceleistungen
-
Für die Annahme von Fahrrädern für Reparatur- und Serviceleistungen bzw. allgemeine Beratung bietet der Anbieter auf seiner Internetseite die Möglichkeit an, kostenfreie Termine zu buchen.
-
Ein Termin ist erst dann verbindlich vereinbart, wenn der Kunde eine Terminbestätigung vonseiten des Anbieters erhält. Der Anbieter behält sich zeitliche Abweichungen vor.
-
Wurde ein Termin vonseiten des Anbieters bestätigt, ist der Kunde, sofern er den Termin nicht wahrnehmen kann, dazu verpflichtet, dem Anbieter spätestens 24 Stunden vor dem Termin (telefonisch oder per E-Mail) Anzeige davon zu machen. Für eine verspätete Absage behält sich der Anbieter vor, dem Kunden für den Organisationsaufwand und Zeitverlust eine Gebühr von EUR 50,00 in Rechnung zu stellen.
-
Für Reparatur- und Serviceleistungen wird dem Kunden von dem Anbieter ein unverbindlicher Kostenvoranschlag erstellt. Die tatsächlichen Kosten können bei unerwartetem Mehraufwand abweichen. Hiervon soll der Anbieter den Kunden, soweit zumutbar, frühzeitig unterrichten.
-
Mit der Unterzeichnung eines entsprechenden Reparatur- oder Serviceauftrags erklärt sich der Kunde verbindlich mit den vereinbarten Leistungen und den dafür (vor-) veranschlagten Kosten einverstanden.
-
Der Anbieter führt Reparatur- und Serviceleistungen nach bestem fachlichen Wissen und Können aus. Die entsprechenden Arbeiten nimmt der Anbieter selbst oder von ihm eingesetztes Fachpersonal vor; eine höchstpersönliche Leistungspflicht besteht nicht. Dem Anbieter ist es gestattet, Dritte zur Hilfe zu nehmen.
-
Der Kunde wird von dem Anbieter über festgestellte Mängel informiert, deren Beseitigung über den ursprünglichen Auftrag hinausgeht. Zusätzliche, erhebliche Mehrkosten auslösende Arbeiten erfolgen nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Kunden.
-
Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus unsachgemäßer Nutzung nach der Reparatur / dem Service resultieren.
-
Der Kunde ist verpflichtet, das reparierte Fahrrad unverzüglich – spätestens jedoch nach drei Tagen – bei dem Anbieter abzuholen, sobald der Anbieter ihn über den Abschluss der Reparatur / des Service unterrichtet hat. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, ist der Anbieter berechtigt, pro angefangenem Tag eine Lagergebühr in Höhe von EUR 20,00 zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen.
-
Die Kosten für die durchgeführten Reparatur- und Servicearbeiten sind mit Abschluss der Leistungen durch den Anbieter fällig.
-
Der Anbieter ist berechtigt ein Zurückbehaltungsrecht an dem Fahrrad des Kunden auszuüben, sollte dieser die korrespondierenden Kosten nicht oder nicht vollständig begleichen.
-
Für durchgeführte Reparaturen / Services gilt die gesetzliche Gewährleistung. Der Anbieter haftet nicht für vom Kunden angelieferte Ersatzteile oder Zubehör, welche / welches auf Wunsch des Kunden von dem Anbieter verbaut wird.
6. Fahrradverleih / Test von Fahrrädern
-
Der Anbieter ermöglicht es dem Kunden bei Erwerbsinteresse im Einzelfall, die von ihm angebotenen Fahrräder zu testen. Eine Pflicht hierzu besteht nicht.
-
Die Testdauer, der Zustand des Fahrrads sowie der Rückgabezeitpunkt richten sich nach der individuellen Vereinbarung der Parteien vor Ort.
-
Bei einem Fahrradverleih, der über einen Test vor Ort hinausgeht sollen die Parteien eine schriftliche Vereinbarung zur Dauer des Leihvertrags und einer etwaigen Kaution treffen, sofern dies in Ansehung des Werts des Fahrrads opportun ist.
-
Der Kunde verpflichtet sich, das von ihm getestete / geliehene Fahrrad stets pfleglich zu behandeln und es ausschließlich in verkehrsüblichem Rahmen unter Einhaltung der relevanten gesetzlichen Vorschriften zu nutzen.
-
Insbesondere ist es untersagt, das getestete / geliehene Fahrrad bei Rennen, Offroad-Fahrten oder anderen extremen Einsätzen zu verwenden, das Fahrrad an Dritte weiterzugeben sowie Umbauten oder sonstige Veränderungen vorzunehmen (hiervon ausgenommen sind übliche Anpassungen wie z.B. die Einstellung der Sattelhöhe, sofern sie pfleglich und mit dem passenden Werkzeug vorgenommen wird).
-
Der Kunde haftet gegenüber dem Anbieter für während der Test- / Leihdauer entstehende Schäden am Fahrrad oder für dessen Verlust, es sei denn, er weist nach, dass ihn kein Verschulden trifft.
-
Bei Diebstahl hat der Kunde unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten und dem Anbieter das Aktenzeichen zu übermitteln.
-
Bei verspäteter Rückgabe ist der Anbieter berechtigt, eine zusätzliche Gebühr zu berechnen. Diese beträgt 20% des jeweiligen Verkaufspreises des betroffenen Fahrrads pro angefangenem Tag zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
-
Die Haftung des Anbieters für Schäden infolge von Unfällen mit dem getesteten / geliehenen Fahrrad ist ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Anbieters.
7. Haftung
-
Der Anbieter haftet gegenüber dem Kunden unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
-
Eine weitergehende Haftung des Anbieters ist im gesetzlich maximal zulässigen Maß ausgeschlossen. Der Anbieter haftet insbesondere nicht für Unfälle, Stürze oder Schäden, die aus unsachgemäßem Gebrauch oder mangelhafter Wartung durch den Kunden resultieren.
8. Preise und Zahlungsmodalitäten
-
Alle vom Anbieter genannten Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
-
Zahlungen des Kunden an den Anbieter sind – sofern nicht ausdrücklich abweichend zwischen den Parteien vereinbart – sofort bei Übergabe bzw. Abholung nach Abschluss der Reparatur / des Service in bar oder per EC- / Kreditkarte zu leisten. Für den Ankauf durch den Anbieter gilt Ziff. IV. 7. Dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
-
Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnen.
9. Datenschutz
-
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
-
Weitere Informationen sind abrufbar unter der Internetadresse https://www.benyoubikes.de/datenschutz.
10. Schlussbestimmungen
-
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
-
Erfüllungsort ist Elisabethstraße 39, 80796 München (Ladengeschäft „BenYou Bikes“). Eine Lieferung bzw. Versand durch den Anbieter erfolgt nur dann, wenn der Anbieter und der Kunde ausdrücklich eine entsprechende Vereinbarung treffen.
-
Sofern eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung zwischen dem Anbieter und dem Kunden München. Andernfalls gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
-
Der Anbieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
-
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An die Stelle der jeweils unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine Bestimmung, die dem von den Parteien verfolgten, wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
bottom of page